Begriffserklärung: Eine Revision im taxonomischen Sinne ist eine Neu- oder Wiederbearbeitung einer taxonomisch abgegrenzten, möglichst monophyletischen Gruppe von Arten (Untergattung, Gattung, Tribus, Familie, ...) mit dem Ziel, die Identität aller beteiligten Arten festzustellen beziehungsweise festzulegen, und die gesamte aktuelle Kenntnis über die Gruppe zusammenzutragen, auszuwerten und zu interpretieren.

Anforderungen an eine Revision: Unbedingt nötig ist es, alle Urbeschreibungen zu überprüfen, möglichst (soweit mit einigem Aufwand nachweisbar) alle primären Typen in der Gruppe zu sichten und (falls möglich) auch zu genitalisieren und möglichst viel Material in privaten und Museumssammlungen zu sichten und zu untersuchen.

Weitere Merkmale: Eine Revision enthält nötigenfalls einen Bestimmungsschlüssel — bei Lepidoptera eher (Farb-)Abbildungen der Imagines möglichst aller betreffenden Arten in beiden Geschlechtern sowie Abbildungen der Genitalmorphologie beider Geschlechter und der Larvalmorphologie. Außerdem klärt der Revisor meist die Zoogeografie ab, stellt ökologische Fakten zusammen, liefert DNA-Daten und schlägt einen plausiblen, phylogenetisch begründbaren Systementwurf für die Teilgruppe vor. Oft finden im Rahmen einer Revision auch Neubeschreibungen statt, die manchmal umfangreich sind.

Sie wird meist als mehr oder weniger große Monografie publiziert und ist bis zur nächsten Revision der gleichen oder zumindest teilweise übereinstimmenden Teilgruppe die Grundlage zur Artbestimmung in dieser Teilgruppe. Je gründlicher und korrekter eine solche Revision gemacht wird, desto besser ist sie als Basis für zukünftige Arbeiten mit der betreffenden Gruppe geeignet.

(Autor: Wolfgang A. Nässig, [Forumsbeitrag])